Wochenendstudium

Heilkpraktiker Wochenendstudium

Prüfungs- und Zulassungsvoraussetzungen

Der Antrag

Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HPG  (Heilpraktikergesetz) erhalten will, muss sich einer Überprüfung bei dem für seinen Wohnsitz (manchmal auch der Regierungsbezirk) zuständigen Amtsarzt unterziehen.
Hierzu reicht man einen formlosen Antrag bei seinem zuständigen Ordnungsamt ein und bittet um Überprüfung gemäß § 1 HPG.
Zu dieser Prüfung kann sich jeder anmelden, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Überprüfung

In der Regel werden in der Überprüfung folgende Kenntnisse vorausgesetzt:

  1.  Gesetzeskunde
  2.  Kenntnisse der meldepflichtigen Infektionskrankheiten und des Infektionsschutzgesetzes
  3.  Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und  Pathologie
  4.  Diagnostik und Differentialdiagnostik
  5.  Naturheilkundliche Behandlungsmethoden

Wir sind für Sie da

 

Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns Sie in unser Praxis begrüßen zu dürfen.

Terminvereinbarung unter  0361 / 211 52 88

 

Adresse

Hier erreichen Sie uns

Institut für Naturheilkunde GbR

Neuwerkstraße 7

99084 Erfurt

03 61 / 211 52 88

Mail: info@heilpraktikerschule-erfurt.de

Sprechzeiten

Unsere Naturheilpraxis

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