Wochenendstudium
Heilkpraktiker Wochenendstudium
Prüfungs- und Zulassungsvoraussetzungen
Der Antrag
Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HPG (Heilpraktikergesetz) erhalten will, muss sich einer Überprüfung bei dem für seinen Wohnsitz (manchmal auch der Regierungsbezirk) zuständigen Amtsarzt unterziehen.
Hierzu reicht man einen formlosen Antrag bei seinem zuständigen Ordnungsamt ein und bittet um Überprüfung gemäß § 1 HPG.
Zu dieser Prüfung kann sich jeder anmelden, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Überprüfung
In der Regel werden in der Überprüfung folgende Kenntnisse vorausgesetzt:
- Gesetzeskunde
- Kenntnisse der meldepflichtigen Infektionskrankheiten und des Infektionsschutzgesetzes
- Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie
- Diagnostik und Differentialdiagnostik
- Naturheilkundliche Behandlungsmethoden
Adresse
Hier erreichen Sie uns
Institut für Naturheilkunde GbR
Neuwerkstraße 7
99084 Erfurt
Mail: info@heilpraktikerschule-erfurt.de
Sprechzeiten
Unsere Naturheilpraxis
Mo 8.30 - 17.00 Uhr
Di 8.30 - 17.00 Uhr
Mi - geschlossen
Do 8.30 - 17.00 Uhr
Fr 8.30 - 17.00 Uhr
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